Die VOB ( Verdingungsordnung von Bauleistungen.)
Die VOB ist kein Gesetz sie gilt aber vom Gesetzgeber als Allgemeine
Geschäftsbedingung.
Die VOB ist in drei Teile gegliedert.
- Teil A
behandelt die allgemeinen Bestimmungen über die Vergabe von
Bauleistungen.
- Teil B ist für die Vertragsgestaltung interessant
- Teil C für allgemeine Technische Vorschriften für
Bauleistungen.